Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.08.2021 - 4 U 18/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41203
OLG Frankfurt, 06.08.2021 - 4 U 18/21 (https://dejure.org/2021,41203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.2021 - 4 U 18/21 (https://dejure.org/2021,41203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 2021 - 4 U 18/21 (https://dejure.org/2021,41203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Auszahlung von Baukindergeld

  • rechtsportal.de

    Vertraglicher Anspruch auf Baukindergeld; Invitatio ad offerendum; Fehlende Eigentümerstellung im Zeitpunkt einer Antragstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2021 - 4 U 18/21
    Diese Förderpraxis wiederum kann nur am Maßstab der Willkür überprüft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1/17 -, Rn. 18, juris).
  • VGH Bayern, 14.09.2020 - 6 ZB 20.1652

    Gewährung des Baukindergelds Plus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2021 - 4 U 18/21
    Es kommt allein darauf an, wie die zuständige Stelle die Richtlinie im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. September 2020 - 6 ZB 20.1652 -, Rn. 9, juris unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 11. November 2008 - 7 B 38/08 -, Rn. 9, juris).
  • BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08

    Voraussetzungen einer oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2021 - 4 U 18/21
    Es kommt allein darauf an, wie die zuständige Stelle die Richtlinie im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, zu einer Selbstbindung führenden Verwaltungspraxis gehandhabt hat und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. September 2020 - 6 ZB 20.1652 -, Rn. 9, juris unter Berufung auf BVerwG, Beschluss vom 11. November 2008 - 7 B 38/08 -, Rn. 9, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2020 - 13 O 227/20

    Antrag schon vor Immobilienerwerb gestellt: Dennoch Anspruch auf Baukindergeld?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.08.2021 - 4 U 18/21
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16.12.2020 (Az. 2-13 O 227/20) wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 02.02.2022 - 17 U 119/20

    Einordnung der im Produktmerkblatt "Bauen, Wohnen, Energie", "Baukindergeld -

    Es kann dahinstehen, ob die Eingangsbestätigung vom 15. Oktober 2018, wie der Kläger meint, bereits als Annahmeerklärung der Beklagten zu werten ist, oder ob es sich um eine invitatio ad offerendum (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 6. August 2021 - 4 U 18/21 -, Rn. 11 , juris) mit der Maßgabe handelt, dass der jeweilige Antragsteller nunmehr die Einhaltung der Förderbedingungen nachzuweisen habe.
  • LG Heidelberg, 26.07.2022 - 2 S 13/21

    Kündigung und Rückerstattung von Leistungen des Förderprogramms

    aa) Weder ist die Eingangsbestätigung vom 04.11.2019 als unbedingte ((1)) oder unter der aufschiebenden Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB, dass alle Fördervoraussetzungen durch den Antragsteller eingehalten und nachgewiesen werden, gestellte ((2)) Annahmeerklärung der Beklagten zu werten, noch handelt es sich bei der Eingangsbestätigung um eine invitatio ad offerendum ((3); vgl. zu dem Ganzen OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Februar 2022 - 17 U 119/20 -, Rn. 48 f., juris sowie OLG Frankfurt, Urteil vom 6. August 2021 - 4 U 18/21 -, Rn. 11, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht